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Die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Das Bundeskabinett hat Anfang Februar den Entwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Dieser sieht in erster Linie eine Anhebung der Standards für Neubauten vor, zum Beispiel in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz, die Gebäudehülle und den Primärenergiefaktor. Außerdem soll der Energieausweis gestärkt werden, unter anderem durch ein Kontrollsystem, die Ausweitung der Aushangpflicht und die verpflichtende Nennung von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen. Für Bestandsgebäude sind im Wesentlichen keine Verschärfungen vorgesehen.
Als nächstes muss sich der Bundesrat mit der EnEV-Novelle befassen. Die Änderungen werden deshalb voraussichtlich erst Anfang 2014 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur EnEV 2009 auf einen Blick:

  • Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) bei Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden um 12,5% (ab 2016 um weitere 12,5%)
  • Verschärfung der Anforderungen an die Gebäudehülle über den spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT‘) für Wohngebäude und mittlere U-Werte für Nichtwohngebäude
  • Einführung des „Modellgebäudeverfahrens“ als alternativer Nachweismöglichkeit (wird separat im Bundesanzeiger veröffentlicht)
  • stufenweise Senkung des Primärenergiefaktors von Strom auf 2,0 und ab 2016 auf 1,8
  • Einführung einer Pflicht zur Nennung von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen
  • Neuskalierung des Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a) und Aufwertung der Modernisierungsempfehlungen
  • Einführung von Kontrollsystemen für Energieausweise und für Inspektionsberichte von Klimaanlagen
  • Streichung pauschaler Aufschläge bei gekühlten Wohngebäuden für End- und Primärenergiebedarf
  • keine Verschärfung der Anforderungen an den Gebäudebestand bei der Modernisierung der Außenbauteile und keine neuen Nachrüstpflichten. Lediglich Änderungen der Anforderungen an Außentüren
  • verschärfte Vorlageverpflichtungen für den Energieausweis (Übergabe an Käufer/Mieter und erweiterte Aushangpflicht).

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)


Zinssenkung bei den KfW Programmen 151-153

Die KfW hat die Zinsen bei den Programmen zur Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen gesenkt:

151 – Energieeffizient Sanieren / Effizienzhaus (Kredit mit Tilgungszuschuss): 2,37 % Effektivzins

152 – Energieeffizient Sanieren / Einzelmaßnahmen: 2,37 % Effektivzins

153 – Energieeffizient Bauen: 3,75 % Effektivzins

Weitere Informationen findet man direkt bei der KfW:
https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger


Online-Heizcheck bei der dena

Der Online-„Heizcheck“ der dena (www.zukunft-haus.info/heizcheck) deckt versteckte Kostenfallen im Haus auf:

  • Sind die Heizrohre gedämmt?

  • Wie sieht es mit dem Dachboden aus?

  • Liegt der Kauf eines neuen Heizkessels schon länger als 10 Jahre zurück?

  • Und wie wird geheizt: eher mollig warm oder 20 Grad Raumtemperatur?

Wie Heizenergie gespart werden kann, ist so auf einen Blick zu erkennen. Interessenten ermitteln mit dem Heizcheck eine erste Orientierung, wie hoch das Einsparpotenzial in den Bereichen Dachdämmung, Nutzerverhalten und Anlagentechnik ihres Ein-, Zwei- oder auch kleineren Mehrfamilienhauses ist. Dem Nutzer werden die jährlichen Einsparmöglichkeiten nach der Eingabe einiger Daten übersichtlich angezeigt und in einer pdf-Datei zum Download ausgegeben.

www.zukunft-haus.info/heizcheck


EU verschärft Regeln zu Gebäude-Energieausweisen

Die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament haben sich auf den Inhalt einer neuen EU-Richtlinie zum Gebäudeenergieverbrauch verständigt. Die neue Richtlinie wird vor allem Folgen für den Energieausweis mit sich bringen. Die Regelungen im Umgang mit dem Energieausweis werden verschärft. So muss in Zukunft der Energiekennwert in Wohnungsanzeigen veröffentlicht werden. Bislang musste beim Kauf oder beim Vermieten eines Gebäudes der Energieausweis dem Interessenten zur Einsichtnahme vorgelegt werden.

Nach der neuen EU-Richtlinie muss der Energieausweis, bzw. eine beglaubigte Kopie des Energieausweises, künftig dem Interessenten, sobald ein Kauf- oder Mietvertrag zu Stande kommt, auch ausgehändigt werden.

Verabschiedet werden soll die neue EU-Richtlinie voraussichtlich am 7.12.2009 im EU-Rat, und Anfang 2010 im europäischen Parlament. Wenn diese Termine bestand haben, so wird die Richtlinie Mitte 2010 in Kraft treten. Sobald die Richtlinie zum Energieausweis in Kraft getreten ist, muss diese innerhalb von zwei Jahren in nationales, also deutsches Recht, umgesetzt werden.


EnEV 2009: Neue Regeln für Hausbesitzer und Bauherren / Energiebedarf von Gebäuden soll um 30 Prozent sinken

Am 1. Oktober 2009 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Dann werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. Im Vergleich zu der noch gültigen EnEV 2007 soll der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Wohn- und Nichtwohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent sinken. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert über die wichtigsten Änderungen.

Für Bauherren und Eigentümer, die ihre Gebäude komplett oder teilweise sanieren oder neu bauen, gilt ab dem 1. Oktober 2009 (Bedingung ist Bauantragstellung nach dem 1. Oktober 2009):

  • Neubauten: Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen als noch nach EnEV 2007 erforderlich. Dabei muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher.
  • Altbauten: Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt – wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern – müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Dafür müsste neben einer energieeffizienten Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden.

Folgende Neuregelungen und Übergangsfristen gelten für alle Eigentümer ab dem 1. Oktober 2009:

  • Nachtstromspeicherheizungen: In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.
  • Dachdämmung: Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.
  • Auch Eigentümer von älteren Gebäuden, die keine Modernisierung planen, müssen also teilweise ihre Gebäude energetisch aufbessern. „Diese energieeffizienten Maßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen sich oft bereits nach kurzer Zeit“, so dena-Bereichsleiter Thomas Kwapich. „Wer energieeffizient saniert oder neu baut, profitiert derzeit von niedrigen Zinsen und attraktiven staatlichen Förderungen.“
  • Ausführende Fachbetriebe müssen zukünftig nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Unternehmererklärung an den Gebäudeeigentümer abgeben und damit nachweisen, dass sie die neue EnEV bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb, der die Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Weitere Informationen zur EnEV 2009 unter www.zukunft-haus.info/energieausweis und bei der kostenlosen Energie-Hotline: 08000 736 734.

Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Axel Scheelhaase,
Chausseestraße 128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-740, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
scheelhaase@dena.de, Internet: www.dena.de