Die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Das Bundeskabinett hat Anfang Februar den Entwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Dieser sieht in erster Linie eine Anhebung der Standards für Neubauten vor, zum Beispiel in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz, die Gebäudehülle und den Primärenergiefaktor. Außerdem soll der Energieausweis gestärkt werden, unter anderem durch ein Kontrollsystem, die Ausweitung der Aushangpflicht und die verpflichtende Nennung von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen. Für Bestandsgebäude sind im Wesentlichen keine Verschärfungen vorgesehen.
Als nächstes muss sich der Bundesrat mit der EnEV-Novelle befassen. Die Änderungen werden deshalb voraussichtlich erst Anfang 2014 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur EnEV 2009 auf einen Blick:

  • Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) bei Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden um 12,5% (ab 2016 um weitere 12,5%)
  • Verschärfung der Anforderungen an die Gebäudehülle über den spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT‘) für Wohngebäude und mittlere U-Werte für Nichtwohngebäude
  • Einführung des „Modellgebäudeverfahrens“ als alternativer Nachweismöglichkeit (wird separat im Bundesanzeiger veröffentlicht)
  • stufenweise Senkung des Primärenergiefaktors von Strom auf 2,0 und ab 2016 auf 1,8
  • Einführung einer Pflicht zur Nennung von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen
  • Neuskalierung des Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a) und Aufwertung der Modernisierungsempfehlungen
  • Einführung von Kontrollsystemen für Energieausweise und für Inspektionsberichte von Klimaanlagen
  • Streichung pauschaler Aufschläge bei gekühlten Wohngebäuden für End- und Primärenergiebedarf
  • keine Verschärfung der Anforderungen an den Gebäudebestand bei der Modernisierung der Außenbauteile und keine neuen Nachrüstpflichten. Lediglich Änderungen der Anforderungen an Außentüren
  • verschärfte Vorlageverpflichtungen für den Energieausweis (Übergabe an Käufer/Mieter und erweiterte Aushangpflicht).

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)


Zinssenkung bei den KfW Programmen 151-153

Die KfW hat die Zinsen bei den Programmen zur Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen gesenkt:

151 – Energieeffizient Sanieren / Effizienzhaus (Kredit mit Tilgungszuschuss): 2,37 % Effektivzins

152 – Energieeffizient Sanieren / Einzelmaßnahmen: 2,37 % Effektivzins

153 – Energieeffizient Bauen: 3,75 % Effektivzins

Weitere Informationen findet man direkt bei der KfW:
https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger


Online-Heizcheck bei der dena

Der Online-„Heizcheck“ der dena (www.zukunft-haus.info/heizcheck) deckt versteckte Kostenfallen im Haus auf:

  • Sind die Heizrohre gedämmt?

  • Wie sieht es mit dem Dachboden aus?

  • Liegt der Kauf eines neuen Heizkessels schon länger als 10 Jahre zurück?

  • Und wie wird geheizt: eher mollig warm oder 20 Grad Raumtemperatur?

Wie Heizenergie gespart werden kann, ist so auf einen Blick zu erkennen. Interessenten ermitteln mit dem Heizcheck eine erste Orientierung, wie hoch das Einsparpotenzial in den Bereichen Dachdämmung, Nutzerverhalten und Anlagentechnik ihres Ein-, Zwei- oder auch kleineren Mehrfamilienhauses ist. Dem Nutzer werden die jährlichen Einsparmöglichkeiten nach der Eingabe einiger Daten übersichtlich angezeigt und in einer pdf-Datei zum Download ausgegeben.

www.zukunft-haus.info/heizcheck


Vortrag zum Thema „Technische Fragen zur Energieeinsparung“ auf der Landesverbandskonferenz von Haus & Grund Berlin

Haus & Grund Berlin führte am 18. Juni 2009 eine Landesverbandskonferenz zur
Energieeinsparung bei Wohngebäuden
mit mehreren namhaften Referenten aus der Wohnungswirtschaft durch.

Ort: MARITIM Hotel Berlin, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin

Referenten & Themen:

  1. Änderungen bei der Heizkostenverordnung
    Ass. jur. Gerold Happ – Haus & Grund Deutschland
  2. Energieeinsparverordnung 2009
    Dipl.-Ing. Florentine Raspe´ – Architektin
  3. Energieeinsparung und Mietrecht
    Dieter Blümmel – Verleger und Herausgeber der Zeitschrift DAS GRUNDEIGENTUM
    Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner – Haus & Grund Berlin
  4. technische Fragen zur Energieeinsparung
    Dr.-Ing. Gerald Hildebrandt – Bauingenieur
    Dipl.-Ing. Stefan Radtke – Prokurist der Firma Mercedöl Feuerungsbau Berlin
  5. Förderung der Energieeinsparung
    Rüdiger Hunsdick – Investitionsbank Berlin
  6. Berliner Klimaschutzgesetz
    Dieter Blümmel

Download der Präsentation: [PDF]