Die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament haben sich auf den Inhalt einer neuen EU-Richtlinie zum Gebäudeenergieverbrauch verständigt. Die neue Richtlinie wird vor allem Folgen für den Energieausweis mit sich bringen. Die Regelungen im Umgang mit dem Energieausweis werden verschärft. So muss in Zukunft der Energiekennwert in Wohnungsanzeigen veröffentlicht werden. Bislang musste beim Kauf oder beim Vermieten eines Gebäudes der Energieausweis dem Interessenten zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
Nach der neuen EU-Richtlinie muss der Energieausweis, bzw. eine beglaubigte Kopie des Energieausweises, künftig dem Interessenten, sobald ein Kauf- oder Mietvertrag zu Stande kommt, auch ausgehändigt werden.
Verabschiedet werden soll die neue EU-Richtlinie voraussichtlich am 7.12.2009 im EU-Rat, und Anfang 2010 im europäischen Parlament. Wenn diese Termine bestand haben, so wird die Richtlinie Mitte 2010 in Kraft treten. Sobald die Richtlinie zum Energieausweis in Kraft getreten ist, muss diese innerhalb von zwei Jahren in nationales, also deutsches Recht, umgesetzt werden.